ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

- der Heyne GmbH, Klausenweg 6, 63452 Hanau -

(nachstehend kurz „A-A-EU.de“ genannt)

für Auktionen der



Auto-Auktionen-Europa.de

- powered by Heyne GmbH -


§ 1 - Präambel

A-A-EU.de stellt im Internet eine Plattform zum An- und Verkauf von Gebrauchtwagen und anderen gebrauchten Mobilien wie Nutzfahrzeugen, Lastkraftwagen, Motorrädern und Motorrollern, Quads (Bikes), Booten u.a. (im folgenden kurz als "Fahrzeuge" zusammengefasst) zur Verfügung. Der Verkauf ist als Auktion ausgestaltet; d.h. ein Käufer (als Nutzer der Plattform) erwirbt ein angebotenes Fahrzeug höchstbietend durch Zuschlag. Die A-A-EU.de tritt dabei dem Bieter/Käufer als Vermittler, nicht als Verkäufer gegenüber. Die A-A-EU.de ist insofern auch nicht Vertreter von Anbieter/Verkäufer und/oder Bieter/Käufer. Die über die Plattform angebotenen Fahrzeuge werden durch die A-A-EU.de im Auftrag des Anbieters/Verkäufers eingestellt; der Fahrzeug-Anbieter bedient sich hierzu eines Einlieferungsformulars, auf dem er die relevanten Fahrzeug-Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben hat. Ebenso gibt der Fahrzeug-Anbieter auf dem Einlieferungsformular den von ihm geforderten Mindestverkaufserlös (Mindestpreis) an. Soweit es zwischen Anbieter und Bieter durch Zuschlag zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt, erhält die A-A-EU.de von beiden Seiten (Verkäufer / Käufer) eine Vermittlungsprovision nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 - Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsverhältnisse zwischen der A-A-EU.de und gewerblichen und/oder privaten Nutzern (im folgenden kurz "Kunden" genannt) der von der A-A-EU.de auf der Website auto-auktion-europa.de sowie auf allen zu dieser Domain gehörenden Subdomains (im folgenden kurz "A-A-EU.de-Website" genannt) zur Verfügung gestellten Auktionen und (Eigen-) Dienstleistungen, sowohl auf Anbieter- wie auch auf Bieterseite. Der Kunde erkennt diese Geschäftsbedingungen mit deren Kenntnisnahme im Verlauf der erstmaligen Registrierung über die A-A-EU.de-Website als verbindlich an. Kommt es zwischen Fahrzeug-Anbieter und Höchstbietendem zum Abschluss eines rechtswirksamen Kaufvertrages, so stellen in jenem Vertragsverhältnis (Verkäufer/Käufer) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der sich anschließenden Geschäftsabwicklung Empfehlungen dar, deren Einhaltung im Sinne einer seriösen und vertrauensvollen Geschäftsabwicklung geboten ist. Die A-A-EU.de wird Fahrzeug-Anbieter und Höchstbietenden nach Auktionsende über die Beendigung der Auktion, die Zuschlagserteilung sowie die Kontaktdaten der jeweils anderen Vertragspartei in Kenntnis setzen. Die Abwicklung des Kaufvertrages obliegt hiernach im Grundsatz allein Verkäufer und Käufer in dem zwischen diesen bestehenden Vertragsverhältnis.

§ 3 - Vertragsverhältnis

Das zwischen der A-A-EU.de und dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis wird nach erstmaliger Registrierung jeweils begründet durch Einloggen auf der A-A-EU.de-Website mit den persönlichen Zugangsdaten (User-Name / Kennwort) des Nutzers. Bereits mit der erstmaligen Registrierung anerkennt der Nutzer der A-A-EU.de-Website die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe auch unter "Registrierung"). Erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht vorbehaltlos an, so wird ein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis nicht begründet; eine Teilnahme an den auf der A-A-EU.de-Website durchgeführten Fahrzeug-Auktionen ist dann allerdings nicht möglich.

§ 4 - Registrierung

(1) Um an den auf der A-A-EU.de-Website durchgeführten Auktionen teilnehmen zu können, muss sich jeder Kunde einmalig bei A-A-EU.de registrieren. Der Kunde hat im Verlauf des Registrierungsprozesses vorbehaltlich technischer Einschränkungen die Möglichkeit, sich einen Benutzernamen (User-Name) frei zu wählen, sofern dieser nicht bereits anderweitig vergeben ist; es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf einen bestimmten Benutzernamen. Der Kunde legt weiterhin entsprechend den vorgemachten Ausführungen Weise ein von ihm selbst gewünschtes Passwort fest.

(2) Mit der Registrierung anerkennt der Kunde die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Registrierung ist kostenlos, unverbindlich und verpflichtet nicht zur Teilnahme an Auktionen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich juristische Personen sowie natürliche Personen, soweit sie volljährig und geschäftsfähig sind.

(3) Sämtliche an A-A-EU.de übermittelten Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung oder eine aus einer Auktion resultierende Notwendigkeit. Im übrigen wird A-A-EU.de die ihr zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Eine anderweitige Verwendung (z.B. Benutzeruntersuchung o.ä.) findet ausschließlich in anonymisierter Weise statt. Im übrigen gelten die in der Datenschutzerklärung gem. § 4 Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) gemachten Angaben.

(4) Ein gewerblicher Kunde (KfZ-Händler) hat im Verlauf dieser erstmaligen Registrierung der A-A-EU.de seine Zulassung durch Übersendung eines amtlichen Gewerbenachweises (Gewerbeanmeldung) sowie Handelsregisterauszugs mittels Telekopie nachzuweisen. A-A-EU.de ist befugt, die vom Kunden gemachten Angaben zu überprüfen.

(5) Die A-A-EU.de wird den Kunden über die erfolgreiche Registrierung informieren und ihm das gewünschte Passwort zur Teilnahme der auf der A-A-EU.de-Website durchgeführten Auktionen per eMail bestätigen. Der Kunde kann sich dann unter Nutzung dieses Passwortes sowie des von ihm bestimmten Benutzernamens (User-Name) auf der A-A-EU.de-Website anmelden und an den hier durchgeführten Fahrzeug-Auktionen teilnehmen.

(6) Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Registrierung. A-A-EU.de behält sich demnach das Recht vor, Anmelder ohne weitere Begründung zurückzuweisen sowie bereits registrierten Nutzern die Registrierung zu entziehen (Abmeldung). Solchermaßen abgemeldete Nutzer haben ungeachtet dessen bereits getätigte Geschäfte noch vollständig abzuwickeln.

§ 5 - Leistungen von A-A-EU.de

(1) A-A-EU.de führt auf der A-A-EU.de-Website Fahrzeug-Auktionen durch. A-A-EU.de ist dabei nach näherer Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen Gastgeber der Auktion und verantwortlich für deren korrekten Ablauf.

(2) In der von der A-A-EU.de diesbezüglich betriebenen Datenbank werden die zum Verkauf stehenden Fahrzeuge gespeichert. Auf diese Fahrzeuge bezogene Informationen erhält die A-A-EU.de von seinem Kunden als Fahrzeug-Anbieter und potentiellem Verkäufer des Fahrzeugs. Weiterhin gewährt die A-A-EU.de seinen Kunden als Bieter auf die angebotenen Fahrzeuge kostenlosen (mit Ausnahme der anfallenden Internet-Verbindungskosten) Online-Zugriff auf diese Datenbank im Zuge der Auktionsabwicklung.

(3) Auf Grundlage der kundenseitig gemachten, auf das zum Verkauf stehende Fahrzeug bezogenen Angaben ermittelt die A-A-EU.de den aktuellen Verkaufs- und Marktwert des Fahrzeugs.

§ 6 - Einschränkungen

(1) Die A-A-EU.de stellt ihre Website grundsätzlich ganztägig zur Verfügung. Technisch bedingt – beispielsweise aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten – muss sich die A-A-EU.de jedoch eine zeitweise Einschränkung und/oder Unterbrechung der Nutzungsmöglichkeit vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch in Fällen höherer Gewalt, auf die A-A-EU.de keine Einflussmöglichkeit hat.

(2) Ist eine bestimmte Fahrzeug-Auktion von einer solchen, auf Seiten der A-A-EU.de liegenden und von dieser zu verantwortenden allgemeinen Einschränkung betroffen, so ist die Auktion zu wiederholen, soweit die eingetretene Einschränkung die Auktion maßgeblich beeinflusst hat.

§ 7 - Einstellen von Inhalten - Verkauf von Fahrzeugen über die A-A-EU.de-Website

(1) Berechtigt zur Teilnahme an den auf der A-A-EU.de-Website durchgeführten Auktionen auf Anbieter- bzw. Verkäuferseite sind sowohl gewerbliche wie auch private Kunden der A-A-EU.de, soweit diese unbeschränkt geschäftsfähig sind. Ein gewerblicher Anbieter (KfZ-Händler) hat der A-A-EU.de seine Zulassung durch Übersendung eines amtlichen Gewerbenachweises (Gewerbeanmeldung) sowie Handelsregisterauszugs mittels Telekopie nachzuweisen (siehe auch unter "Registrierung"); eine etwaige Vertretungsbefugnis ist anzuzeigen. Im übrigen besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an den von der A-A-EU.de angebotenen Auktionen und sonstigen (Eigen-) Leistungen.

(2) Der Anbieter erklärt, allein verfügungsberechtigt über das zum Verkauf vorgesehene Fahrzeug zu sein und insoweit an diesem keine Rechte Dritter (z.B. Pfandrechte, Eigentumsrechte, Vorkaufsrechte u.a.) bestehen. Er ist verpflichtet, sämtliche Angaben über das zum Verkauf vorgesehene Fahrzeug wahrheitsgemäß und vollständig mittels des zur Verfügung gestellten Einlieferungsformulars an die A-A-EU.de zu übermitteln, insbesondere auch etwaige Fehler, Mängel, Defekte und Modifikationen des Fahrzeuges nicht zu verschweigen. Der Kunde erklärt gegenüber der A-A-EU.de, insoweit die entsprechenden Gesetze und Verordnungen sowie die hierauf basierende einschlägige Rechtsprechung zu beachten. Ungeachtet dessen erfolgt jedweder über die A-A-EU.de-Website getätigter Fahrzeug- An-/Verkauf grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (Gewährleistung), jedenfalls soweit der Käufer des entsprechenden Fahrzeuges ein gewerblicher Kunde ist.

(3) Der Fahrzeug-Anbieter verpflichtet sich, für die Dauer der Auktion das Fahrzeug nicht selbst anderweitig zum Verkauf anzubieten oder anbieten zu lassen bzw. zu verkaufen oder verkaufen zu lassen, damit bei Zuschlag für den Höchstbietenden das Geschäft auch tatsächlich abgewickelt werden kann; im Falle einer Zuwiderhandlung trägt ansonsten der Anbieter neben seinen eigenen Kosten auch die des Höchstbieters. Die Einstellung/Veröffentlichung der Fahrzeuge auf der Website der A-A-EU.de wird unmittelbar von A-A-EU.de vorgenommen; Anbieter/Verkäufer können die Fahrzeug-Angebote nicht selbständig in die Auktions-Plattform einpflegen. Eine Änderung der Fahrzeugbeschreibung während einer laufenden Auktion ist nicht möglich. Es obliegt daher dem Anbieter dafür Sorge zu tragen, das zum Verkauf vorgesehene Fahrzeug in beschriebener Art und Güte auch tatsächlich liefern zu können.

(4) A-A-EU.de behält sich das Recht vor, die vom Kunden gemachten, auf das Fahrzeug bezogenen Angaben zu überprüfen und/oder überprüfen zu lassen. Im Falle begründeter Bedenken gegen die Richtigkeit der kundenseits gemachten Angaben findet das vom Anbieter zum Verkauf vorgesehene Fahrzeug keine Aufnahme in die Datenbank der A-A-EU.de. A-A-EU.de ist auch berechtigt, ein zur Auktion freigegebenes Fahrzeug wieder aus der Versteigerung zu nehmen, sofern sich aufgrund von Tatsachen im Nachhinein herausstellt, dass die durch den Anbieter gemachten Angaben unrichtig sind. Es besteht im allgemeinen kein Rechtsanspruch auf Aufnahme von Fahrzeugen in die A-A-EU.de-Datenbank und/oder auf deren Veröffentlichung auf der A-A-EU.de-Website im Zuge der Durchführung einer Fahrzeug-Auktion. Darüber hinaus wird die A-A-EU.de die Veröffentlichung solcher Angebote ablehnen, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote und/oder gegen die guten Sitten verstoßen und/oder deren Veröffentlichung der A-A-EU.de aus sonstigen Gründen nicht zuzumuten ist.

(5) Die Platzierung von Inhalten liegt im Ermessen der A-A-EU.de. Insbesondere ist die A-A-EU.de befugt, das zum Verkauf vorgesehene Fahrzeug entsprechend der Website-Struktur einer Rubrik und/oder Fahrzeugklasse zuzuordnen. Über eine entsprechende Suchfunktion stellt die A-A-EU.de sicher, dass jedes zur Auktion stehende Fahrzeug unabhängig von der vorgegebenen Platzierung anhand der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung gefunden werden kann.

(6) Das Fahrzeug wird zu dem von dem anbietenden Kunden bestimmten Startpreis ("Ausrufpreis") auf der A-A-EU.de-Website veröffentlicht und zur Auktion freigeben. Dieser Ausrufpreis wird als Nettobetrag zuzüglich der gesetzlichen MWSt. in die Auktion eingestellt. Ausnahmsweise gilt dies nicht bei differenzbesteuerten Fahrzeugen gem. §25 a UStG, welche allerdings entsprechend gekennzeichnet werden. Der Anbieter/Verkäufer hat mit seinem Einstellungsgesuch zugleich den zu erzielenden Mindestpreis anzugeben. Weichen der von der A-A-EU.de ermittelte (Netto-) Marktwert und der vom Anbieter/Verkäufer vorgesehene Mindestpreis um mehr als 15 % voneinander ab, so ist vor Veröffentlichung auf der A-A-EU.de-Website mit dem Anbieter/Verkäufer Rücksprache zu halten. Um Dynamik in die Auktion zu bringen haben die Bieter die Möglichkeit auch unter dem Ausrufpreis Ihre Gebote abzugeben.

(7) Es sollen wochentäglich Fahrzeug-Auktionen durchgeführt werden. Die jeweiligen Auktionszeiten bzw. Auktionszeiträume werden rechtzeitig auf der A-A-EU.de-Website bekanntgegeben. A-A-EU.de behält sich die Durchführung von Auktionen (zusätzlich) auch an anderen als Werktagen vor. A-A-EU.de wird ihre Kunden auf eine solche Auktion frühzeitig aufmerksam machen. Weiterhin behält sich A-A-EU.de das Recht vor, geplante Auktionen – ggf. auch kurzfristig – ausfallen zu lassen. Bereits begonnene Auktionen können indes nur aus wichtigem Grund abgebrochen werden.

§ 8 - Bieten - Kauf von Fahrzeugen über die A-A-EU.de-Website

(1) Berechtigt zur Teilnahme an den auf der A-A-EU.de-Website durchgeführten Auktionen auf Bieter- bzw. Käuferseite sind (zumindest vorläufig) ausschließlich gewerbliche Kunden (Händler), soweit diese unbeschränkt geschäftsfähig sind. Jeder gewerbliche Kunde hat der A-A-EU.de seine Zulassung durch Übersendung eines amtlichen Gewerbenachweises (Gewerbeanmeldung) sowie Handelsregisterauszugs nachzuweisen (siehe auch unter "Registrierung"); eine etwaige Vertretungsbefugnis ist anzuzeigen.

(2) Die Bietschritte betragen unabhängig von der Höhe des aktuellen Gebots mindestens € 100,-- (in Worten: einhundert Euro). Es kann nur um Beträge erhöht werden, welche durch 100 (in Worten: einhundert) teilbar sind.

(3) Alle Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe. Ausnahmen hiervon bilden eingestellte Fahrzeug von Privatpersonen bzw. aus Inzahlungnahmen von Händlern, die gem. § 25 a UStG der Differenzbesteuerung unterliegen; auf diese Fahrzeuge sind nur Gebote auf den Endbetrag ohne Mehrwertsteuerausweis möglich. Diese Fahrzeuge werden in der Auktion gesondert gekennzeichnet.

(4) Abgegebene Gebotene sind für den Bieter bindend. Aus technischen Gründen kann A-A-EU.de nicht in eine laufende Auktion eingreifen und Gebote streichen und/oder Gebotsbeträge abändern.

(5) Geben zwei Bieter ein Gebot in gleicher (maximaler) Höhe ab, so gilt das zeitlich früher abgegebene Gebot als Höchstgebot.

(6) Die A-A-EU.de stellt ihren Kunden im Zuge der Auktion einen automatischen Bietassistenten zur Verfügung. Der Kunde (Bieter) hat dadurch die Möglichkeit, einmalig einen Höchstbetrag festzulegen; dieser Höchstbetrag stellt den maximalen Betrag dar, welchen der Bieter für das betroffene Fahrzeug zu zahlen bereit ist. Der Bietassistent steigert dann automatisch für den Kunden bis zu dem angegebenen Höchstbetrag mit, soweit sich mindestens noch ein weiterer Kunde mitbietend an der Auktion beteiligt. Der Bietassistent bietet stets nur den minimal erforderlichen Erhöhungsbetrag.

(7) Nach Ablauf des Auktionszeitraumes erhält grundsätzlich der höchstbietende Kunde den Zuschlag auf das jeweilige Fahrzeug zu dem endgültigen Gebotspreis, soweit dieser über dem von dem Anbieter angegebenen Mindestpreis liegt. Geht ein Gebot allerdings innerhalb der letzten 30 Sekunden des Auktionszeitraumes ein, so verlängert sich der Auktionszeitraum ab Gebotseingang um weitere 30 Sekunden; gleiches gilt für Gebotseingänge innerhalb eines bereits verlängerten Auktionszeitraumes. Der Auktionszeitraum verlängert sich dadurch so lange, bis innerhalb dieser 30-Sekunden-Phase ("Endspurt") kein weiteres Gebot mehr abgegeben wird.

(8) Liegt das Maximalgebot über dem vom anbietenden Kunden angegebenen Mindestpreis, so kommt mit Erteilung des Zuschlags zwischen Anbieter/Verkäufer und Bieter/Käufer rechtswirksam ein Kaufvertrag zustande, wobei der endgültige Gebotspreis insoweit zugleich auch den Kaufpreis des Fahrzeuges darstellt. Der Vertrag ist grundsätzlich für Verkäufer und Käufer bindend. Der Käufer ist demzufolge verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen; der Verkäufer ist zur Aushändigung des Fahrzeugs in dem beschriebenen Zustand nebst den erforderlichen Papieren (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein u.a.) verpflichtet.

(9) Liegt nach Beendigung des Auktionszeitraumes der maximale Gebotspreis unter dem von dem Anbieter angegebenen Mindestpreis, so kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer schriftlichen Erklärung (per E-Mail) des Anbieters zustande, das Fahrzeug auch zu dem Betrag des Maximalgebotes verkaufen zu wollen. Der Anbieter/Verkäufer hat diese Erklärung gegenüber der A-A-EU.de abzugeben. A-A-EU.de hat den Höchstbietenden hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gibt der Fahrzeug-Anbieter eine ablehnende oder innerhalb von 36 Stunden keine Erklärung ab, so gilt der Vorbehalt als abschlägig aufgelöst; ein Kaufvertrag kommt in diesem Falle nicht zustande. A-A-EU.de wird den Höchstbietenden auch hierüber in Kenntnis setzen.

(10) Sowohl Anbieter/Verkäufer als auch Höchstbietender/Käufer erhalten von A-A-EU.de zeitnah nach Beendigung des Auktionszeitraumes und/oder Zustandekommen des Kaufvertrages eine Bestätigungs-Mail ("Zuschlagsschein") an die auf dem Einlieferungsformular angegebene Mail-Adresse mit Angabe der Kontaktdaten des Vertragspartners. Verkäufer und Käufer haben hiernach miteinander Kontakt aufzunehmen und sich über die weiteren Abwicklungskonditionen zu verständigen.

§ 9 - Abwicklung

Die Abwicklung des über die Aktionsplattform der A-A-EU.de zustande gekommenen Kaufvertrages obliegt grundsätzlich den kaufvertragsschließenden Parteien (Anbieter/Verkäufer und Bieter/Käufer). Vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede ist der Kunde zur Abholung des ersteigerten Fahrzeugs an dem vom Verkäufer auf dem Einlieferungsformular angegebenen Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Verkäufers verpflichtet.

Zusätzlich bietet A-A-EU.de ab 01.04.2005 eine Restebörse auf Ihrer Website
an, auf der Fahrzeuge aus Auktionen aus nicht aufgelösten Vorbehalten, bzw. nicht verkaufte Fahrzeuge eingestellt werden. Auf diese Fahrzeuge kann dann von jedermann ein freies Gebot abgegeben werden. A-A-EU.de klärt dann mit dem Fahrzeug Einlieferer ob das Fahrzeug zu dem gebotenen Preis abgegeben wird. Gebote der Bieter sind verbindlich. Spaßbieter werden rechtlich verfolgt. Es ist eine Biethistorie angeschlossen, aus der alle vorhergegangenen nicht akzeptierten Gebote sichtbar sind. Daraus abgeleitet macht es folglich nur Sinn, verbindliche Gebote über dem letzten nicht aufgelösten Gebot abzugeben. A-A-EU.de bemüht sich um die Auflösung der Gebote.

Die Restebörse wird nur verwaltet. Erst nach Gebotseingang wird der neueste Stand eingepflegt. Es sei denn, dass der Einsteller sein Fahrzeug als verkauft meldet.

§ 10 - Vermittlungsprovision, Gebühren

(1) Mit Zustandekommen eines Kaufvertrages wird die an die A-A-EU.de zu zahlende Vermittlungsprovision fällig, deren Höhe sich nach Abs.3 bestimmt.

(2) Wird ein Vorbehalt nach § 8 Abs.9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschlägig aufgelöst und kommt es demnach zwischen Fahrzeug-Anbieter und Höchstbietendem nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages, so wird eine vom Fahrzeug-Anbieter an die A-A-EU.de zu leistende Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,-- (in Worten: fünfundzwanzig) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Fälligkeit tritt ein, wenn der Fahrzeug-Anbieter entweder eine abschlägige oder innerhalb von 36 Stunden keine Erklärung hinsichtlich des in Frage stehenden Vorbehalts abgibt.

(3) A-A-EU.de zieht die anfallenden Gebühren entweder per Lastschriftverfahren ein oder nach Rechnungsstellung wird die Überweisung sofort ohne Abzug fällig.

(4) Die Höhe der an A-A-EU.de zu zahlenden Provision steht nicht in Relation zu dem erzielten Auktionspreis oder anderen auf das Fahrzeug bezogenen Faktoren. Stattdessen findet eine pauschale Vergütung nach Maßgabe der folgenden Provisionstabelle statt. Einstellungsgebühren fallen im übrigen nicht an.

An die A-A-EU.de im Erfolgsfalle zu zahlende Provisionen:

für gewerbliche Einlieferer: € 150,-- (in Worten: Euro einhundertfünfzig) zzgl. der gesetzl. MWSt.

für private Einlieferer: € 250,-- (in Worten: Euro zweihundertfünfzig) incl .der gesetzl. MWSt.

für gewerbliche Ersteher: € 150,-- (in Worten: Euro einhundertfünfzig) zzgl. der gesetzl. MWSt.

Restebörse für Ersteher: € 203,-- (in Worten: Euro zweihundertdrei) incl. der gesetzl. MWSt. Für den Einlieferer ohne Gebühren.

Dem Kunden ist bewusst, dass demnach sowohl von dem Verkäufer als auch von dem Fahrzeug-Käufer eine Provisionszahlung zu leisten ist. Mit Ausnahme der Restebörse, die für den Einlieferer kostenfrei ist.

Für gewerbliche Einlieferer besteht die Möglichkeit ab mindestens 20 Fahrzeugen über uns die komplette Abwicklung, Einstellung und Bewertung der Fahrzeuge gegen Entgelt vorzunehmen.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen die Provisionsforderung der A-A-EU.de mit eigenen Ansprüchen aufzurechnen; dies gilt nicht, soweit solche Gegenforderungen unstreitig sind und/oder rechtskräftig festgestellt (tituliert) wurden. Ebenso hat der Kunde hinsichtlich der zu zahlenden Provision kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der A-A-EU.de.

§ 11 - Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der A-A-EU.de, die bei der erstmaligen Registrierung abgefragten Informationen wahrheitsgemäß zu beantworten. Die A-A-EU.de behält sich vor, die gegenüber ihr gemachten Angaben zu überprüfen. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, der A-A-EU.de nachträgliche Änderungen hinsichtlich der bei der erstmaligen Registrierung abgefragten Informationen unverzüglich nach deren Entstehen schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere auch bei Fortfall einer ursprünglich gegebenen gewerblichen Zulassung.

(2) Der Kunde hat für die Geheimhaltung der ihm durch die A-A-EU.de mitgeteilten (Zugangs-) Kennwörter sowie sonstiger Daten zu sorgen, mit deren Kenntnis ein Dritter unbefugten Zugang zu dem Account des Kunden erlangen könnte. Der Kunde haftet insbesondere für sämtliche auf seinen Account bezogene Aktivitäten, soweit er einem Dritten eine entsprechende Zugangs- und Nutzungsmöglichkeit eröffnet hat. Der Kunde hat seine (Zugangs-) Kennwörter unverzüglich zu ändern und/oder ändern zu lassen, wenn zu vermuten ist, dass unberechtigte Dritte hiervon und/oder von anderen sicherheitsrelevanten Daten Kenntnis erlangt haben bzw. erlangt haben könnten.

(3) Der Kunde für die Restebörse muss sich vor seiner verbindlichen Gebotsabgabe registrieren lassen. Hierbei sind als Pflichtfelder, Name Adresse und Kontaktdaten wie Telefon/Fax und E-Mail Daten einzutragen. Zudem ist die Zustimmung zu den AGBS und die verbindliche Bestätigung des Gebotes und der Anerkennung der Gebühren als Pflicht zu bestätigen. Ohne diese Bestätigung kann keine Gebotsabgabe erfolgen. Ebenso ist der Status der Gewerblichkeit oder Privat anzugeben.


§ 12 - Haftung

(1) A-A-EU.de haftet grundsätzlich ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich vertragswesentlicher Hauptpflichten. Ausgeschlossen ist eine Haftung für Folgeschäden und indirekte Verluste. A-A-EU.de kann auch keine Haftung übernehmen für technisch bedingte Störungen und/oder gar Ausfälle der bereitgestellten Auktions-Plattform sowie für Übertragungsfehler im Zuge der Datenfernübertragung.

(2) A-A-EU.de kann als Vermittler keine Sachmängelhaftung (Gewährleistung) für etwaige Mängel der über die A-A-EU.de-Website versteigerten Fahrzeuge übernehmen. A-A-EU.de haftet auch nicht für die ihr vom Anbieter übermittelte Fahrzeugbeschreibung. Ebenso kann A-A-EU.de keine Haftung dafür übernehmen, dass ein über die A-A-EU.de-Website zustande gekommener Kaufvertrag tatsächlich zur Durchführung gelangt, da die kaufvertragliche Abwicklung insoweit den Parteien selbst obliegt. Gelangt ein Kaufvertrag nicht zur Durchführung, so entfällt hierdurch nicht die der A-A-EU.de zustehende Vermittlungsprovision. In einem solchen Falle trägt die ihre aus dem Kaufvertrag resultierenden Pflichten verletzende Partei die Kosten (Vermittlungsprovision) auch der anderen Partei.

(3) Nimmt die A-A-EU.de ein zur Auktion freigegebenes Fahrzeug berechtigterweise aus der Versteigerung, so hat der anbietende Kunde der A-A-EU.de eine Aufwendungspauschale von € 100,-- zzgl. MWSt. für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu zahlen, soweit bereits mindestens ein Gebot auf das betroffene Fahrzeug abgegeben wurde, welches über dem kundenseitig angegebenen Mindestpreis liegt. Der Kunde hat die Möglichkeit, der A-A-EU.de nachzuweisen, dass dieser ein Schaden nicht entstanden bzw. niedriger ist als die vorerwähnte pauschalierte Ersatzleistung.

(4) Sollte A-A-EU.de aus welchem Grunde auch immer gegenüber einem Kunden schadensersatzpflichtig sein, so beträgt die maximale Haftungshöchstgrenze € 1.500,-- (in Worten: Euro eintausendfünfhundert).

(5) Jeder Kunde haftet grundsätzlich für die unter seiner Zugangskennung (Benutzername, Passwort) getätigten Geschäfte. Aus diesem Grunde ist der Kunde im eigenen Interesse zur strengen Geheimhaltung des ihm zugewiesenen Passworts verpflichtet (siehe auch unter "Pflichten des Kunden").

§ 13 - Streitigkeiten zwischen Kunden

Soweit es zwischen Verkäufer und Käufer im Zuge der Abwicklung eines über die A-A-EU.de-Website geschlossenen Kaufvertrages zu Streitigkeiten kommt, so sollen diese zunächst außergerichtlich und einvernehmlich (gütlich) beigelegt werden. A-A-EU.de wird den Parteien in einem solchen Fall empfehlen, sich an die von A-A-EU.de bestimmte Schlichtungsstelle

Rechtsanwalt Roland H. Paule
c/o PAULE & PARTNER, Rechtsanwaltsgesellschaft bürgerlichen Rechts
Rheingau-Palais
Söhnleinstraße 8
65201 Wiesbaden
Telefon: +49-611-3081511
paule@paule-partner.de
www.paule-partner.de

zu wenden.

§ 14 - A-A-EU.de-Kundencenter

Während der regulären Arbeitszeiten steht A-A-EU.de ihren Kunden für Auskünfte und Rückfragen per Telefon und Telefax zur Verfügung. Der Kunde akzeptiert, dass sich die A-A-EU.de hierfür zu Zwecken der Kostendeckung mehrkostenpflichtiger Kontakt- und Rufnummern (mind. 0,12 c / Minute) bedienen muss. Nähere Angaben über die Höhe der im Einzelfall anfallenden Verbindungskosten wird die A-A-EU.de im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf der A-A-EU.de-Website machen.

§ 15 - Gewerbliche Schutzrechte

(1) A-A-EU.de ist Rechtsinhaberin sämtlicher sich auf der A-A-EU.de-Website verwirklichender gewerblicher Schutzrechte wie Urheber-, Marken- und Namensrechte. Insbesondere ist A-A-EU.de alleinige Rechtsinhaberin der ihrem Internet-Angebot zu Grunde liegenden Datenbank, deren EDV-technischer Umsetzung sowie hinsichtlich sämtlicher (Eigen-) Inhalte und sonstiger Elemente der A-A-EU.de-Website. Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen insoweit bei der A-A-EU.de.

(2) A-A-EU.de gewährt den Nutzern der A-A-EU.de-Website das Recht, sich einzelne Inhalte und Datensätze der bei ihr geführten Datenbank mittels Datenfernübertragung (DFÜ) auf dem Bildschirm anzeigen zu lassen sowie sich zum Zwecke einer dauerhaften Sichtbarmachung auszudrucken oder ausdrucken zu lassen. Eine weitergehende Verwendung und/oder Veränderung von aus der Datenbank der A-A-EU.de gewonnener Daten ist nicht gestattet. Insbesondere ist nicht gestattet, solchermaßen durch Abfrage auf der A-A-EU.de-Website gewonnene Daten zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form – gleich zu welchem Zwecke – zu verwenden.

(3) Kunden der A-A-EU.de, insbesondere Anbieter von Fahrzeugen, räumen der A-A-EU.de ein zeitlich nicht befristetes sowie umfassendes Nutzungsrecht an den zur Implementierung in die bei der A-A-EU.de geführten Datenbank vorgesehenen Daten und Inhalten ein. Für Anbieter von Fahrzeugen betrifft dies vor allem sämtliche Daten betreffend das jeweilige Fahrzeug wie beschreibende Angaben, weitergehende Erläuterungen und Abbildungen.

§ 16 - Schlussbestimmungen

(1) Etwaige, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie seitens der A-A-EU.de schriftlich anerkannt wurden. Hierfür liegt die Beweislast beim Kunden.

(2) Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die A-A-EU.de ihren Kunden rechtzeitig bekannt geben. Die geänderten Geschäftsbedingungen gelten vom Kunden als genehmigt, wenn ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Bekanntgabe und entsprechend erfolgter Mitteilung nach Abs.1 dieser Bestimmung schriftlich widersprochen wird.

(3) Änderungen und/oder Ergänzungen im Hinblick auf das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis zwischen der A-A-EU.de und dem Kunden bedürfen der unbedingten Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die – auch teilweise - Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

§ 17 - Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Auf die zwischen der A-A-EU.de und dem Kunden bestehenden Rechtsverhältnisse findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Soweit zwischen den Parteien disponibel, so ist Gerichtsstand der jeweilige Unternehmenssitz der A-A-EU.de.

§ 18 - Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.12.2004 für Auktionen der

AUTO-AUKTION-EUROPA.DE

eine Unternehmung der
Heyne GmbH
Klausenweg 6
D-63452 Hanau

HRB 4944 (AG Hanau)

Fon: 06182-85-0
Fax: 06182-85-440

Geschäftsführung:
Ursula Heyne, Bilanzbuchhalterin
eMail: info@auto-auktionen-europa.de